Am 10. November 2021 trat die neue EU-Verordnung für Schwarmfinanzierungen in Kraft. Sie ersetzt die heute in den Mitgliedstaaten geltenden Regelungen durch die Schaffung eines neuen Status mit dem Namen "Anbieter von Beteiligungs-finanzierungsdiensten".
Von diesem Zeitpunkt an haben bestehende Plattformen 12 Monate Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen, d.h. bis zum 10. November 2022.
Für Crowdfunding-Plattformen bedeutet diese neue EU-Verordnung große Veränderungen rund um ihre Tätigkeit. Wie sieht es bei Ihnen aus? Wie weit sind Sie mit der Umsetzung dieser Änderungen?
📅 Um Ihnen dabei zu helfen, sich Klarheit zu verschaffen und die Vorschriften einzuhalten, sehen Sie sich die Wiederholung unseres Webinars an und die ECSP wird kein Geheimnis mehr für Sie sein!