Am 10. November 2021 trat die neue EU-Verordnung für Schwarmfinanzierungen in Kraft. Sie ersetzt die heute in den Mitgliedstaaten geltenden Regelungen durch die Schaffung eines neuen Status mit dem Namen "Anbieter von Beteiligungsfinanzierungsdiensten".
Von diesem Zeitpunkt an haben bestehende Plattformen 12 Monate Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen, d.h. bis zum 10. November 2022.
Für Crowdfunding-Plattformen bedeutet diese neue EU-Verordnung große Veränderungen rund um ihre Tätigkeit. Wie sieht es bei Ihnen aus? Wie weit sind Sie mit der Umsetzung dieser Änderungen?
📅 Um Ihnen dabei zu helfen, sich Klarheit zu verschaffen und die Vorschriften einzuhalten, sehen Sie sich die Wiederholung unseres Webinars an und die ECSP wird kein Geheimnis mehr für Sie sein!